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Einigung: Flugverkehr wird ab 2012 in den EU-Emissionshandel einbezogen (26.06.2008)

Europäischer Rat, Parlament und Kommission haben sich heute auf ein Regelwerk zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel verständigt.


Luftverkehr"Diese Einigung ist ein großer Erfolg: Ab 2012 werden auch für den Flugverkehr, dessen Treibhausgas-Emissionen steil ansteigen, verbindliche Regeln zum Klimaschutz verankert. Erstmals wird eine Obergrenze für die Emission von Treibhausgasen festgelegt. Der Einstieg in die Auktionierung der Emissionsrechte sorgt für einen funktionierenden Emissionshandel. Die Einnahmen fließen den Mitgliedstaaten zu und sollen für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Der heute erreichte Kompromiss basiert auf einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2006. Der Flugverkehr soll ab 2012 in den Emissionshandel einbezogen werden. Zunächst soll die Emissionsobergrenze (cap) bei 97 Prozent des Durchschnitts der Emissionen der Jahre 2004-2006 liegen. Ab 2013 ist eine Absenkung auf 95 Prozent vorgesehen, es soll jedoch überprüft werden, ob die Gesamtmenge weiter abgesenkt wird. Ab 2012 sollen 15 Prozent der Zertifikate versteigert werden, die Menge kann im Rahmen der Verhandlungen zum Klimapaket der EU erhöht werden.

Über die Verwendung der Auktionseinnahmen entscheiden die Mitgliedstaaten, eine Reihe von Zwecken (vor allem im Bereich Klimaschutz) werden jedoch empfohlen und durch Berichtspflicht transparent gemacht.

Der Kompromiss liegt nahe an der von der Bundesregierung in den Verhandlungen vertretenen Position. Nach der Einigung hat die Branche nun Planungssicherheit und kennt die Rahmenbedingungen für zukünftige Investitionen. Mit dem Emissionshandel haben Gesellschaften mit modernen Flugzeugen, die in geringerem Umfang Treibhausgase emittieren, gegenüber den Wettbewerbern Vorteile. Das gilt etwa für die Lufthansa.

Aufgrund der heutigen Einigung wird in Zukunft auch der Flugverkehr einen angemessenen Beitrag zu den Reduktionszielen leisten. Die Fluggesellschaften können aus anderen Sektoren oder aus Klimaschutzprojekten in Drittländern (JI und CDM) Zertifikate zuzukaufen. Dadurch ist sicher gestellt, dass der Luftverkehr Reduktionsmaßnahmen andernorts erbringen kann, wenn dies kurz- und mittelfristig kostengünstiger ist. Somit bleiben die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Luftverkehr moderat.


Quelle: BMU


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