Auf seiner Plenartagung am 9./10. Juli 2008 verabschiedete der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) eine erste Reihe von Stellungnahmen zu dem am 23. Januar verabschiedeten Energie- und Klimaschutzpaket der Kommission.
Dabei handelte es sich im Einzelnen um die Stellungnahmen zu dem Emissionshandelssystem der EU, den gemeinsamen Anstrengungen bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid.
In allen drei Stellungnahmen erkennt der Ausschuss die führende Rolle der EU in den internationalen Verhandlungen über die umwelt- und klimapolitischen Verpflichtungen an und bekräftigt sie. Der Ausschuss hält es unbedingt für erforderlich, 2009 ein ehrgeiziges internationales Abkommen zu schließen, um die globale Erwärmung auf höchstens 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die EU müsse durch ihre eigenen Verpflichtungen mit gutem Beispiel voran gehen und versuchen, andere Länder zu vergleichbaren Maßnahmen zu bewegen. Der Ausschuss betont darüber hinaus die Bedeutung von Aufklärungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Bereich Klimawandel.
In seiner Stellungnahme über die Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten begrüßt der Berichterstatter, Herr Adams (UK, Gruppe "Verschiedene Interessen") die zunehmenden Versteigerungen von Emissionsrechten, da dies im Einklang mit dem Verursacherprinzip stehe und Anreize zur Öko-Innovation biete. Der Ausschuss fordert, wenigstens 50% der Erlöse aus der Versteigerung von Zertifikaten für Maßnahmen zu verwenden, mit denen der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel gefördert werden.
Darüber hinaus betont er die Bedeutung der Einführung von Maßnahmen zum Schutz einzelner energieintensiver Sektoren, die stark dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Das Emissionshandelssystem der EU dürfe die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU nicht gefährden. Darüber hinaus wird die Kommission in der Stellungnahme aufgefordert, in Erwägung zu ziehen, die Grenze für die Ausnahme kleiner Anlagen von 10 000 auf 25 000 Tonnen anzuheben, um das System so einfach wie möglich zu halten.
In seiner Stellungnahme über die gemeinsamen Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen befürwortet der Ausschuss das Prinzip, dass sich die Mitgliedstaaten gemeinsam für die Verringerung der Treibhausgasemissionen einsetzen sollen. Jedoch vertritt er die Ansicht, dass die Öffentlichkeit besser über die Prinzipien unterrichtet werden müsse, die der Lastenverteilung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zugrunde liegen. Der Berichterstatter, Herr Morkis (LT, Gruppe der Arbeitgeber) fordert die Einrichtung eines Compliance-Systems, das zum Einsatz kommen solle, falls einzelne Mitgliedstaaten die festgelegten Emissionsmengen nicht einhalten.
In Bezug auf die geologische Speicherung von Kohlendioxid erkennt der Ausschuss an, dass dieses Thema bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Schlüsselrolle spielen könne. Der Berichterstatter, Herr Wolf (DE, Gruppe "Verschiedene Interessen") fordert die umgehende Entwicklung und Anwendung dieser Technologie. Zur schnellen Umsetzung von Pilotprojekten wären jedoch ein geeigneter Rechtsrahmen und finanzielle Anreize nötig, damit die zuständigen nationalen Behörden und potenziellen Investoren innerhalb eines klar definierten Rahmens handelten.
Auf seiner nächsten Plenartagung am 17./18. September wird der Ausschuss seine Arbeiten zum Energie- und Klimaschutzpaket durch die Verabschiedung von Stellungnahmen zu der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen und den Mittelungen der Kommission zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen und der nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen abschließen. Darüber hinaus wird er eine Initiativstellungnahme zu den internationalen Klimaschutzverhandlungen verabschieden.
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