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UNO-Generalversammlung: Schweiz legt Vorschlag zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen vor (25.09.2008)

Bern - Am 24. September 2008 hat Bundesrat Moritz Leuenberger in New York den Vorschlag der Schweiz zur weltweiten Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vorgestellt.


Bundesrat Moritz Leuenberger Bild: BAFUZu diesem Zweck hat er sich anlässlich der 63. UNO-Generalversammlung mit Amtskollegen aus Großbritannien, den Niederlanden und Bangladesch getroffen. Der Vorschlag der Schweiz stieß bei den Ministern auf großes Interesse.

Die Präsentation des Vorschlags fand im Rahmen eines Forums der Länder statt, die mögliche Ansätze zur Finanzierung der Klimaschutzmassnahmen auf weltweiter Ebene prüfen. Allein die Anpassungsmaßnahmen werden laut Weltbank jährliche Kosten zwischen 10 und 40 Milliarden Dollar verursachen. Anlässlich eines Treffens im Beisein der Medien stellte Bundesrat Leuenberger den von der Schweiz ausgearbeiteten Finanzierungsmechanismus den Ministern Großbritanniens, der Niederlande und Bangladeschs vor. Der Mechanismus soll in erster Linie sicherstellen, dass die ärmsten Länder die nationalen Präventions- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel finanzieren können.

Gemäß Vorschlag der Schweiz sollen alle Staaten eine nach Entwicklungsstand abgestufte Abgabe auf ihren CO2-Ausstoss entrichten. Dank diesem Mechanismus ließen sich jedes Jahr 48,5 Milliarden Dollar bereitstellen.

Für jedes Land sieht der Vorschlag eine abgabefreie CO2-Menge von 1,5 Tonnen pro Kopf vor. Diese Menge entspricht dem Niveau der weltweiten Emissionen, das bis Ende Jahrhundert nicht überschritten werden darf, wenn eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert werden soll. Entwicklungsländer mit einem jährlichen Pro-Kopf-Ausstoß von weniger als 1,5 Tonnen CO2 wären demnach von der Abgabe befreit, solange ihre Treibhausgasemissionen pro Einwohner gering sind.

Jedes Land könnte einen Teil des Abgabeertrags zur Finanzierung seiner eigenen Klimamaßnahmen verwenden. Dieser Anteil soll ebenfalls vom Entwicklungsstand abhängig gemacht werden: Die ärmsten Länder sollen am meisten, die Industrieländer dagegen am wenigsten zurückbehalten können. Ein weiterer Teil des Ertrags würde in einen weltweiten Anpassungsfonds fließen, dessen Mittel ausschließlich für die Länder mit mittleren oder tiefen Einkommen bestimmt sind.

Der vom Gesamtbundesrat im Juli 2008 genehmigte Vorschlag wird zusammen mit weiteren Optionen bis Ende 2009 im Rahmen der Verhandlungen über das künftige internationale Klimaregime geprüft.


Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern


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