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CO2-Abgabe: Schweizer Bundesrat schliesst sich Parlamentsentscheid an (11.06.2007)

Falls die CO2-Emissionen nicht in genügendem Umfang sinken, kann die CO2-Abgabe ab Januar 2008 in drei Stufen eingeführt werden. In seiner letzten Sitzung hat sich der Bundesrat diesem Entscheid des Parlaments angeschlossen. Die CO2-Verordnung wurde entsprechend geändert und soll am 1. Juli 2007 in Kraft treten.


SchweizIm März 2007 hat das Parlament die CO2-Abgabe unter der Bedingung gutgeheissen, dass sie vom Bundesrat abhängig von der schrittweisen Zielerreichung bei der Verminderung der CO2-Emissionen in drei Stufen eingeführt wird:

- ab 2008 eine Abgabe in Höhe von 12 Franken pro Tonne CO2 (dies entspricht 3 Rappen pro Liter Heizöl), falls die Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2006 gegenüber 1990 um weniger als 6 Prozent gesunken sind;
- ab 2009 eine Abgabe in Höhe von 24 Franken pro Tonne CO2 (dies entspricht 6 Rappen pro Liter Heizöl), falls die Emissionen im Jahr 2007 gegenüber 1990 um weniger als 10 Prozent gesunken sind;
- ab 2010 eine Abgabe in Höhe von 36 Franken pro Tonne CO2 (dies entspricht 9 Rappen pro Liter Heizöl), falls die Emissionen im Jahr 2008 gegenüber 1990 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der folgenden Jahre um weniger als 14,25 Prozent gesunken sind.

Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Parlaments zugestimmt und an seiner letzten Sitzung die CO2-Verordnung entsprechend geändert (siehe Kasten).

CO2-Abgabe im Jahr 2008?
Die Energie- und CO2-Statistiken für das Jahr 2006 werden zeigen, ob die Abgabe 2008 eingeführt werden muss. Die Daten werden im Juli 2007 verfügbar sein. Neuesten Schätzungen zufolge liegt die Wahrscheinlichkeit, dass die erste Stufe der Abgabe 2008 eingeführt wird, bei ungefähr 50 Prozent.

Abgabebefreiung von Unternehmen möglich
Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, können sich Unternehmen von der Abgabe befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund zu einer Verringerung ihres CO2-Ausstosses verpflichten. Zu diesem Zweck müssen sie beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Vorschlag zur Verringerung ihrer Emissionen einreichen. Dieser wird in der Regel gemeinsam mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) ausgearbeitet, die dazu vom Bund beauftragt wurde. Falls die CO2-Abgabe 2008 eingeführt wird, muss der Vorschlag bis zum 1. September 2007 beim BAFU eingereicht werden.

Unternehmen, die bereits eine Vereinbarung zur Senkung ihrer Emissionen haben, müssen die Überführung dieser bislang freiwilligen Vereinbarung in eine Verpflichtung beantragen, um von der Abgabe befreit zu werden. Dafür gelten verlängerte Fristen.

Um die Unternehmen und die Öffentlichkeit zu informieren, hat das BAFU ein Dossier mit praktischen Hinweisen zur CO2-Abgabe (Modalitäten der Einführung und der Rückverteilung der Erträge, Möglichkeiten zur Abgabebefreiung) auf seiner Internet-Seite publiziert.

Änderung der Verordnung über die CO2-Abgabe
Im Juni 2005 hatte der Bundesrat einen CO2-Abgabesatz von 35 Franken pro Tonne CO2 beschlossen und dem Parlament in einer Botschaft, begleitet von einem Entwurf für eine CO2-Verordnung, unterbreitet. Diese Verordnung wurde nun im Sinne der vom Parlament gefassten Beschlüsse geändert.
Abgesehen von den Bestimmungen über die Einführung der Abgabe enthält die Verordnung Regelungen über deren Erhebung, über die Abgabebefreiung für Unternehmen sowie über die Rückverteilung der Abgabeerträge. Da es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Lenkungsabgabe handelt, fliessen die Einnahmen an die Bevölkerung und an die Unternehmen zurück.


Quelle: Schweizer Bundesamt für Umwelt


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