Seit Mittwoch sind die Kohlendioxidemissionen jeder in Deutschland am Emissionshandel teilnehmenden Anlage für das Jahr 2006 öffentlich.
Wie viele Emissionsberechtigungen erhielt ein Anlagenbetreiber unentgeltlich von der Deutschen Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) zugeteilt? Und wie viel Kohlendioxid (CO2) emittierte die Anlage in den Jahren 2005 und 2006 tatsächlich? All dies ist jetzt im öffentlichen Teil des Nationalen Emissionshandelsregisters der DEHSt im UBA einsehbar. Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA: „Mit der jährlichen Bilanzierung gewährt der Emissionshandel ein hohes Maß an Transparenz.“
Bis auf wenige Ausnahmen haben die Unternehmen eine ausreichende Zahl an Emissionsberechtigungen rechtzeitig an die DEHSt zurückgegeben. In den verbleibenden Fällen prüft die DEHSt, ob eine Sanktion in Höhe von 40 Euro für jede fehlende Berechtigung notwendig wird, wie es die europäischen Regeln vorsehen.
Insgesamt gab es einen leichten Anstieg der Gesamtemissionen um 0,8 Prozent auf 477,4 Millionen Tonnen CO2 im Emissionshandelssektor gegenüber dem Vorjahr. Dies bestätigt den Gesamttrend der CO2-Emissionen in Deutschland. Der Anstieg fällt im Vergleich zum Wirtschaftswachstum des Jahres 2006 – dieses lag bei 2,5 Prozent – jedoch deutlich unterproportional aus. Für einen Teil des Anstiegs sind dabei neu in den Markt getretene Anlagen verantwortlich, die zusätzliche Emissionsberechtigungen aus der Nationalen Reserve erhielten.
Der Emissionshandel ist ein flexibles Instrument des Kyoto-Protokolls zur Steuerung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionsmengen. In der Europäischen Union startete der Emissionshandel mit dem klimaschädlichen Treibhausgas Kohlendioxid am 1. Januar 2005. Den teilnehmenden Unternehmen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie der Handelsperiode 2005-2007 erhielten ihre Emissionsberechtigungen unentgeltlich zugeteilt – von Handelsperiode zu Handelsperiode etwas weniger. Unternehmen, die größere Anstrengungen zur Emissionsminderung leisten oder besonders innovativ arbeiten, können die so erwirtschafteten, überschüssigen Zertifikate verkaufen. Wer zu wenig tut, muss Berechtigungen kaufen. Jeweils zum 30. April eines Jahres wird „abgerechnet“: Alle Anlagenbetreiber müssen Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen Emissionen des vorangegangenen Jahres abgeben.
Eine zentrale Rolle beim Emissionshandel in Deutschland hat die DEHSt im UBA. Sie teilt unter anderem die national zur Verfügung stehenden Zertifikate an die in Deutschland teilnehmenden Anlagen zu und führt die Handelskonten. Die DEHSt erfasst zudem Daten über die Emissionen der Anlagen, prüft diese Zahlen und macht sie der Öffentlichkeit verfügbar.
Weitere Informationen enthält das Hintergrundpapier „Auswertung der Ist-Emissionen des Emissionshandelssektors im Jahr 2006 in Deutschland“.
Den Erfüllungsstatus jeder emissionshandelspflichtigen Anlage ist im elektronischen Emissionshandelsregister verzeichnet.
Weitere Informationen:
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