Der Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen hat heute einvernehmlich einen Vorschlag der Europäischen Kommission gebilligt, die Anbaufläche, für die die Landwirte 2007 die Sonderbeihilfe für Energiepflanzen in Anspruch nehmen können, zu reduzieren, weil die beihilfefähige Fläche von 2 Millionen Hektar überschritten worden ist.
Die Beihilfe wurde 2003 im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt, um den Landwirten einen Anreiz zu bieten, verstärkt Biobrennstoffe anzubauen, um die Erzeugung von elektrischer Energie und Wärmeenergie aus Biomasse anzukurbeln. Für eine garantierte Höchstfläche von 2 Millionen Hektar wird den Landwirten eine Beihilfe von 45 EUR pro Hektar gezahlt, sofern sie mit einem Aufkäufer oder Erstverarbeiter einen Vertrag abgeschlossen haben, der gewährleistet, dass die Pflanzen zu den entsprechenden Energieerzeugnissen verarbeitet werden.
Wird diese Höchstfläche überschritten, so wird die Fläche, für die der einzelne Landwirt eine Beihilfe beziehen kann, mit Hilfe eines Berichtigungskoeffizienten angepasst, damit die Ausgaben den im Haushalt vorgesehenen Betrag von 90 Millionen EUR nicht überschreiten. Im Jahre 2007 hat die Anbaufläche ungefähr 2,84 Millionen Hektar erreicht, sodass ein Berichtigungskoeffizient von 0,70337 festgesetzt wurde. Mit anderen Worten werden die Landwirte die Beihilfe von 45 EUR pro Hektar für etwas mehr als 70 % der Flächen, für die sie die Beihilfe beantragt haben, erhalten.
„Diese Zahlungen haben sich als Anreiz für die europäischen Biobrennstoff-Erzeuger als äußerst nützlich erwiesen“, so Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. „Aber wenn wir nächsten Monat die Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik vornehmen, müssen wir uns fragen, ob diese Beihilfe immer noch notwendig ist. Wir haben jetzt ein verbindliches Ziel für Biobrennstoffe und einen blühenden Markt.“
Die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Zahlen zeigen, dass in diesem Jahr Beihilfen für ungefähr 2,84 Millionen Hektar Anbaufläche beantragt wurden. Zehn „neue“ Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden, sind erstmals berechtigt, die Beihilfe zu beantragen. Die Höchstfläche wurde deshalb von 1,5 auf 2 Millionen Hektar ausgeweitet.
Die vor kurzem von der Kommission vorgenommene Vereinfachung der Regelung hat offenbar zu deren Beliebtheit bei den Landwirten und bei der verarbeitenden Industrie beigetragen. Neue Elemente, etwa die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, die Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit durch ein freiwilliges Genehmigungssystem für Verarbeiter und Erstaufkäufer zu ersetzen, haben den Verwaltungsaufwand wesentlich reduziert.
Mit der Umsetzung der Regelung wurde 2004 begonnen, als für eine Fläche von insgesamt 0,31 Millionen Hektar Beihilfen gezahlt wurden. In den folgenden beiden Jahren war ein Anstieg zu verzeichnen (2005 auf 0,57 Millionen Hektar und 2006 auf 1,23 Millionen Hektar). In diesem Jahr erreichte die Anbaufläche ungefähr 2,84 Millionen Hektar.
Die 2007 zu verzeichnende Ausweitung der unter die Regelung fallenden Anbauflächen zeugt von der erfolgreichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Innerhalb von nur vier Jahren ist das Interesse der Landwirte an der Erzeugung von Energiepflanzen wesentlich gewachsen. Die Gesamthaushaltsmittel von 90 Millionen EUR werden 2007 erstmals in vollem Umfang ausgeschöpft werden.
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